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Produkte zum Begriff Mindestsicherung:


  • Bekomme ich in Wien Mindestsicherung?

    Ja, in Wien besteht die Möglichkeit, Mindestsicherung zu beantragen. Die Mindestsicherung dient als finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Die genauen Voraussetzungen und Höhe der Mindestsicherung können jedoch variieren.

  • Bekommt man auch die Mindestsicherung, wenn der Bruder Geld verdient?

    Die Gewährung der Mindestsicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seiner Familie. Wenn der Bruder Geld verdient, kann dies die Gewährung der Mindestsicherung beeinflussen, da das Einkommen der Familienmitglieder bei der Berechnung berücksichtigt wird. Es ist daher möglich, dass die Mindestsicherung in diesem Fall nicht oder nur in geringerem Umfang gewährt wird.

  • Bis wann Urlaubsanspruch Mutterschutz?

    Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass die werdende Mutter auch während des Mutterschutzes weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Urlaub hat. Dieser kann entweder vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden oder auch nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz. Es ist wichtig, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt und die Arbeitnehmerin ihn auch nach dem Mutterschutz noch geltend machen kann. Es empfiehlt sich daher, den Urlaub rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

  • Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz?

    Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz? Ja, gemäß § 15 Abs. 1 KSchG genießen Ersatzmitglieder des Betriebsrats denselben Kündigungsschutz wie ordentliche Betriebsratsmitglieder. Das bedeutet, dass sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr nach deren Ende nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise eine Zustimmung des Betriebsrats oder die Genehmigung des Arbeitsgerichts. Somit sind Ersatzmitglieder vor einer möglichen Benachteiligung aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit geschützt.

Ähnliche Suchbegriffe für Mindestsicherung:


  • Kann ich als Lehrling Mindestsicherung beantragen? Ich bekomme wirklich wenig Ausbildung.

    Ja, als Lehrling kannst du unter bestimmten Umständen Anspruch auf Mindestsicherung haben. Die genauen Voraussetzungen können jedoch je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder einem Sozialberater zu informieren, um herauszufinden, ob du Anspruch hast und welche Unterlagen du dafür benötigst.

  • Was ist die Lohnfortzahlung im Arbeitsrecht?

    Die Lohnfortzahlung im Arbeitsrecht bezieht sich auf die Verpflichtung des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer weiterhin seinen Lohn zu zahlen, wenn dieser aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Gründen vorübergehend arbeitsunfähig ist. Die genauen Regelungen zur Lohnfortzahlung variieren je nach Land und Arbeitsvertrag. In der Regel besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum, der gesetzlich festgelegt ist.

  • Hat man Urlaubsanspruch während Mutterschutz?

    Ja, während des Mutterschutzes hat man auch weiterhin Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann auch während dieser Zeit genommen werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmerin dies mit ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und transparent kommuniziert, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Der Urlaub kann sowohl vor als auch nach dem Mutterschutz genommen werden, je nach individueller Vereinbarung. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren, um den Urlaub optimal planen zu können.

  • Hat man während Mutterschutz Urlaubsanspruch?

    Während des Mutterschutzes hat man grundsätzlich weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der gesetzlich geregelt ist. Dieser Urlaubsanspruch kann jedoch je nach individueller Situation variieren, zum Beispiel wenn der Mutterschutz während des laufenden Urlaubs beginnt. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen sich über ihre Rechte und Ansprüche während des Mutterschutzes informieren und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber klären. In jedem Fall sollte der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes nicht beeinträchtigt werden.

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